Tyvek® und Tychem® Schutzkleidung gegen Zytostatika-Kontamination

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Tyvek® und Tychem® Schutzkleidung gegen Zytostatika-Kontamination
 
 
 

Tyvek® und Tychem® Schutzkleidung gegen Zytostatika-Kontamination

Bei Arbeiten mit Zytostatika gilt es, Personen wirksam vor diesen vielfach cancerogen, mutagen und reproduktionstoxisch wirkenden Arzneimitteln zu schützen. Zudem muss das Produkt vor der Kontamination durch den Menschen geschützt werden.

Zytostatika kommen bei der Behandlung von Krebs (Chemotherapie) zum Einsatz, um die Vermehrung von Tumorzellen zu hemmen, und werden zunehmend auch zur Behandlung anderer Krankheiten verwendet. Sie wirken jedoch nicht nur auf Tumorzellen toxisch, sondern greifen auch gesunde Zellen an.

Um eine Gefährdung der Beschäftigten beim Umgang mit Zytostatika zu verhindern, sind geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich. Wie beim Umgang mit Gefahrstoffen allgemein, gilt es auch  bei der Herstellung und Zubereitung von Zytostatika, zunächst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen auszuschöpfen, um die dann noch erforderlichen personenbezogenen Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen. So sind die Bildung von Zytostatika-Aerosolen bzw. Zytostatikastäuben und die Kontamination mit Zytostatika bei der Herstellung und Zubereitung, Verabreichung und Entsorgung sowie bei der Lagerung und beim Transport zu verhindern. Bereits der geringste Kontakt mit Zytostatika kann zu einer möglichen Gesundheitsgefährdung führen. Der Einsatz geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist daher zwingend erforderlich, um einen umfassenden Schutz zu ermöglichen. Die Auswahl der PSA erfolgt anhand der Ergebnisse und Erkenntnisse einer Risikoanalyse und nach Ergreifen technischer und organisatorischer Maßnahmen.

Die Schutzmaßnahmen gelten für alle Personen, die mit Zytostatika in Kontakt kommen können, nicht nur bei der Herstellung und Zubereitung, sondern auch bei der Verabreichung, Entsorgung und beim Transport. Dies gilt auch für Personal, das für Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten zuständig ist.

Für Reinraum- und Chemikalienschutzkleidung gelten dieselben grundlegenden Voraussetzungen für den Einsatz in einem Reinraum: Das Material muss extrem fusselarm und das Design dicht genug sein. Zudem dürfen keine Partikel am Material haften bleiben. Darüber hinaus erfordert der Umgang mit Zytostatika einen hohen Tragekomfort, gute Ableitung elektrostatischer Aufladungen und Sterilisierbarkeit.

Tyvek® und Tychem® Schutzanzüge - Produkt- und Personenschutz wirksam kombiniert

Tyvek® und Tychem® Schutzanzüge und Zubehör schützen nicht nur die Produkte – sie erfüllen auch die Anforderungen an Chemikalienschutzkleidung der Kategorie III.

Dazu Marcelo Milani, Medical & Pharmaceutical Protection Marketing Manager bei DuPont: „Um die Auswahl der Schutzkleidung zu vereinfachen, können Zytostatika nach ihren Barriereanforderungen in drei Gruppen eingeteilt werden: (a) Partikel, (b) wasserlöslich und (c) in Lösemitteln löslich. Selbstverständlich dient diese Einteilung lediglich als Leitlinie und kann eine Risikoanalyse nicht ersetzen. Die Auswahl geeigneter Schutzkleidung erfordert zwingend eine detaillierte Analyse der gefährlichen Substanzen sowie der Arbeitsumgebung. Die Barrierewirkung eines Schutzkleidungsmaterials wird signifikant von einer Reihe von Faktoren beeinflusst, darunter Aggregatzustand, Konzentration, Temperatur und Druck. Neben den Schutzanforderungen sollten weitere Kriterien wie Tragekomfort und Umwelteinfluss in die Auswahl der Schutzkleidung einfließen.

Tyvek® und Tychem® Schutzkleidung ist in zahlreichen Varianten verfügbar, z. B. als Schutzanzug mit oder ohne Kapuze, mit integrierten Socken, gesteppten oder abgeklebten Nähten, Daumenschlaufen usw. Komplettiert wird das Angebot mit Zubehör wie Ärmelschoner, Überziehstiefel, Überziehschuhe, Laborkittel, Schürzen sowie Rückenschlusskittel.

Beim Entsorgen von Tyvek® und Tychem® Schutzkleidung entstehen für den Anwender niedrige Kosten, da die Materialien keine „kritischen“ – beispielsweise halogenhaltigen – Zusatzstoffe enthält (z. B. Entsorgen in einer kommunalen Müllverbrennungsanlage). Mit Gefahrstoffen kontaminierte Bekleidung sollte man nach Gebrauch natürlich so wie den entsprechenden Gefahrstoff selbst entsorgen (es gelten die entsprechenden nationalen bzw. regionalen Gesetze und Vorschriften).

 
 
 

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